Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Mit dem am 26.02.2021 vom Deutschen Bundestag beschlossenen „Dritten Corona-Steuerhilfegesetz“ wurde der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis Ende 2022 verlängert. Grundsätzlich bevorzugen wir nach Überwindung der Corona-Krise allgemeine statt branchenspezifische Regelungen. Die Gastronomie und Hotellerie sind durch die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe aufgrund der besonderen starken Betroffenheit von Schließungsmaßnahmen schon einmal mit gutem Grund begünstigt worden.