Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
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Die zeitlich befristete Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in Restaurants stellte während der Corona-Pandemie eine branchenspezifische Unterstützungsleistung dar. Eine dauerhafte Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes scheint uns nicht geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der Branche zu stärken, da hiervon überwiegend die großen und umsatzstarken Betriebe profitieren - kleinere Betriebe mit geringen Umsätzen jedoch nur sehr eingeschränkt. Darüber hinaus ergeben sich bei der Anwendung eines dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf gastronomische Leistungen systematische Abgrenzungsschwierigkeiten in Bezug auf den Erwerb von Lebensmitteln im Einzelhandel, die zu Ungerechtigkeiten führen können. Auch müssen bei solch kostenintensiven Maßnahmen die sozialen Effekte berücksichtigt werden.
In Bezug auf kulturelle Einrichtungen kann eine Prüfung der Anwendbarkeit des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes sinnvoll sein.
Die Bedeutung der Verlustverrechnung zur schnellen und unkomplizierten Liquiditätsversorgung von Unternehmen ist gerade in Krisenzeiten enorm. So haben wir GRÜNE zu Beginn der Pandemie als erste eine Verbesserung des Verlustrücktrags und auch eine unterjährige vorläufige Umsetzung gefordert. Konkret wollten wir erreichen, dass nicht nur die Höhe angepasst, sondern auch der Rücktragszeitraum für die Verluste aus den Pandemiejahren deutlich, auf maximal 4 Jahre, verlängert wird. Damit hätten wir auch kleinen und mittelständischen Unternehmen, die vor der Pandemie keine Millionenüberschüsse erzielt haben, schnell und unbürokratisch helfen können.
Ziel unserer Steuerpolitik ist, dass alle einen fairen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwohls leisten. Die Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland ist jedoch sehr ungleich. Aus diesem Grund wollen wir hohe Vermögen oberhalb von 2 Millionen Euro wieder besteuern. Dabei haben wir die Unternehmen jedoch fest im Blick: Betriebsvermögen sollen im verfassunsrechtlich zulässigen und wirtschaftlich gebotenen Umfang geschont und zusätzliche Anreize für Investitionen gesetzt werden.
Wir wollen Steuererleichterungen dort, wo sie nachhaltig und zielgerichtet sind. Deshalb wollen wir gezielte Investitionsanreize setzen. Mit einer degressiven Abschreibung von mindestens 25 % fördern wir gezielt Investitionen in die digitale und ökologische Modernisierung der Unternehmen - auch über das Jahr 2021 hinaus. Für kleinere Unternehmen werden wir das Ansparen auf diese Investitionen durch eine temporäre Erweiterung des Investitionsabzugsbetrags erleichtern. Ebenso wollen wir bei kleinen und mittelständischen Unternehmen die Eigenkapitalbasis stärken, indem wir die Besteuerung nicht entnommener Gewinne bei Personengesellschaften verbessern. Durch gezielten Bürokratieabbau und die Senkung der EEG-Umlage senken wir die Belastung der Unternehmen zusätzlich.