Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
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Eine dauerhafte Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes stärkt überwiegend die großen und umsatzstarken Betriebe - kleinere Betriebe mit geringen Umsätzen jedoch nur sehr eingeschränkt. Darüber hinaus ergeben sich bei der Anwendung eines dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf gastronomische Leistungen systematische Abgrenzungsschwierigkeiten in Bezug auf den Erwerb von Lebensmitteln im Einzelhandel, die zu Ungerechtigkeiten führen können.
In Bezug auf kulturelle Einrichtungen kann eine Prüfung der Anwendbarkeit des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes sinnvoll sein.
Ein Verlustrücktrag ist eine sinnvolle Massnahme Unternehmen zeitnah zu entlasten. Wir wollen auch den Zeitrahmen auf maximal 4 Jahre ausweiten. Damit hätten wir auch kleinen und mittelständischen Unternehmen, die vor der Pandemie keine Millionenüberschüsse erzielt haben, schnell und unbürokratisch helfen können.
Mit einer degressiven Abschreibung von mindestens 25 % wollen wir gezielt Investitionen in die digitale und ökologische Modernisierung fördern. Für kleinere Unternehmen werden wir das Ansparen auf diese Investitionen durch eine temporäre Erweiterung des Investitionsabzugsbetrags erleichtern.
Für mich steht die Entlastung der Unternehmen von Bürokratie im Vordergrund damit sie Zeit haben sich um ihr Kerngeschäft und Kund:innen zu kümmern.
Eine Entlastung der Reichsten Menschen in Deutschland führt nicht automatisch zu mehr Investitionen in die Gemeinschaft - das schaffen wir nur durch Investitionsanreize.
Ziel unserer Steuerpolitik ist, dass alle einen fairen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwohls leisten. Die Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland ist jedoch sehr ungleich. Aus diesem Grund wollen wir hohe Vermögen oberhalb von 2 Millionen Euro wieder besteuern. Dabei haben wir die Unternehmen jedoch fest im Blick: Betriebsvermögen sollen im verfassungsrechtlich zulässigen und wirtschaftlich gebotenen Umfang geschont und zusätzliche Anreize für Investitionen gesetzt werden. Den Spitzensteuersatz für hohe Einkommen wollen wir moderat anheben - denn hier ist das Potential zur Steuer Minderung durch Investitionen ausreichend vorhanden. Im übrigen wollen wir Steuererleichterungen dort, wo sie nachhaltig und zielgerichtet sind.
Unentschieden
Menschen brauchen ein verlässliches Einkommen und Perspektiven um sich zu entwickeln. Das muss für beide Seiten gerecht sein. Dauerbefristungen lehne ich daher ab.
Minijobs sind eine Armutsfalle gerade für Frauen. Wer etwas mehr arbeiten und verdienen will wird durch schlagartig höhere Abgaben belastet. Die Minijobs sind auch hinderlich für Unternehmen die mehr Flexibilität benötigen.
Mindestlohnhöhe können gerne von der Mindestlohnkommission festgesetzt werden, doch plädieren wir für einen Mindestlohn von 12 Euro. In vielen Bereichen bekommen Sie schon heute keine Fachkräfte mehr zu geringeren Löhnen.
Im Prinzip bin ich für Flexibilität - wenn sie nicht zu Lasten der Arbeitnehmer:innen ausgenutzt wird.
Arbeit muss bezahlbar bleiben.
Homeoffice hat viele Vorteile - passt aber nicht in alle Arbeitsbereiche - wie z.B. im Gastgewerbe.
Wir GRÜNE wollen Abläufe und Regeln vereinfachen. Das geht nur gemeinsam mit den Betroffenen die Ihre Expertise einbringen könne - und zwar insbesondere mit Blick auf kleine und mittelständische Betriebe.
Wir brauchen ein einfaches Transparentes System. Transparenz muss auch bei der Lebensmittelhygiene gelten und ist wichtig für das Ansehen der Branche. Daher wollen wir GRÜNE die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen für alle sichtbar und erkennbar machen – direkt am Betrieb vor Ort und im Internet, beispielsweise in Form eines Hygienebarometers oder Smileys. Wir halten dies für eine sinnvolle und effektive Maßnahme, um einen Rückgang der hohen Anzahl der Hygienebeanstandungen zu erreichen. Transparenz über Kontrollergebnisse kommt der großen Mehrheit vorschriftsmäßig wirtschaftender Betriebe zugute, zugleich wird das Vertrauen der Verbraucher*innen in die Lebensmittelbranche insgesamt verbessert. Für die Unternehmen soll die Beantragung einer zeitnahen Nachkontrolle möglich sein.
Auf jeden Fall
ja, das ist mir sehr wichtig. Der schnelle Ausbau der Erneuerbaren Energien ist der wichtigste Ansatz, um die Wirtschaft sicher mit Strom zu einem wettbewerbsfähigen Preis zu versorgen. Durch einen steigenden Anteil der Erneuerbaren im Angebot sinkt der Börsenstrompreis spürbar. Zudem wollen wir GRÜNE den Ansatz zur Senkung der EEG-Umlage durch die Verwendung eines Teils der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung beibehalten da dies kurzfristig die Strompreise senkt.
Für wirksamen Klimaschutz setzen wir auf einen Mix aus CO2-Preisen, Anreizen, Förderung und einem Ordnungsrecht, das notwendige Standards setzt. Damit sich Klimaschutz sofort betriebswirtschaftlich rechnet, wollen wir Klimaverträge (CCFDs) mit Unternehmen abschließen, mit denen wir die Differenz zwischen dem aktuellen CO2-Preis und den tatsächlichen CO2-Vermeidungskosten erstatten, auch um so kurzfristige Wettbewerbsnachteile der Unternehmen gegenüber Regionen ohne eine CO2-Bepreisung zu verringern.
Regeln und Gesetze wollen wir in Abstimmung mit den Betroffenen Interessensgruppen erarbeiten.
Die Tourismuswirtschaft ist für uns GRÜNE ein wichtiger Wirtschaftsbereich, dem wir aus der Coronakrise helfen und ihn zukunftsfähig aufstellen wollen und ihm dementsprechend in der künftigen Bundesregierung einen höheren Stellenwert einräumen werden.