Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Ich verweise hier auf den Antrag unserer Bundestagsfraktion (Drucksache 19/19164) vom 13.05.2020, in dem beantragt wurde: 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Umsatzsteuer in Deutschland für Speisen in der Gastronomie fair und für alle einheitlich – über den bisher vorgesehenen Zeitraum 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 hinaus – auf einen Steuersatz von 7 Prozent gesenkt wird, um die Negativfolgen der Corona-Maßnahmen für die deutsche Gastronomie einzudämmen; 2. die Maßnahme nach Ablauf von fünf Jahren seit Inkrafttreten zu evaluieren, auch hinsichtlich der Wirkungen auf die Bürokratiekosten der Unternehmen sowie die Kosten der Verwaltung (im Besonderen durch weniger Umsatzsteuer-Prüfungen in diesem Bereich) und die Evaluierungsergebnisse zu veröffentlichen. Dem schließe ich mich an.
Hier vertrete ich dieselbe Meinung wie unser Vorsitzender des Tourismusausschusses im Deutschen Bundestag (und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag) Sebastian Münzenmaier, der im Februar 2021 zusammen mit unserer Forderung, die Lockdown-Maßnahmen zu beenden, auch erklärte, dass "die Mehrwertsteuersenkung endlich auf Getränke ausgeweitet werden" muss.
Auch Clubs und Diskotheken haben durch die Corona-Maßnahmen der Regierung massive Umsatzeinbußen verzeichnen müssen. Generell setzt sich die AfD für eine permanente Senkung des Mehrwertsteuersatzes ein.
Man braucht nicht nur einen längeren Verlustrücktrag, sondern auch einen Verlustvortrag ohne Mindestbesteuerung.
Wir haben Unternehmenssteuern, die weit höher sind als im Rest Europas - das muss sich ändern, wenn Deutschland wettbewerbsfähig bleiben will.
Eine Reform des gesamten Steuerrechts samt Verminderung von Steuerschlupflöchern wäre ein zielführenderer Ansatz.
Grundsätzlich sollte die Unterscheidung, ob mit oder ohne Sachgrund befristet wird, zugunsten einer generellen Maximalbefristung von 24 Monaten entfallen; es sollte jedoch darauf hingearbeitet werden, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zum Normalfall wird (gerne nach ursprünglich befristeter Einstellung zu "Testzwecken").
Mindestlöhne sind Sache nationaler Sozialpolitik, in Deutschland insbesondere der Mindestlohnkommission. Insbesondere Bestrebungen der EU, hier in nationale Regelungen einzugreifen, sind nicht akzeptabel.
Im Rahmen zunehmender Digitalisierung und der Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse sowohl räumlich als auch zeitlich zu flexibilisieren, sollten die gesetzlichen Rahmen entsprechend angepasst werden.
Persönlich sehe ich große Chancen in der Möglichkeit einer räumlich flexiblen Arbeitsausübung; dies allerdings mit einem Rechtsanspruch festzuschreiben, wäre ein übermäßiger Eingriff. Statt dessen kann man für Unternehmen Anreize setzen.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass tatsächlich benötigte Fachkräfte, die einem auf keinem anderen Wege lösbaren Mangel beheben, identifiziert werden, die eine hohe Kompatibilität mit dem deutschen Arbeitsmarkt aufweisen.
Wir sind für unseren Realismus in der Klimapolitik bekannt.
Auch durch Stärkung deutscher Sprache, Kultur, Tradition, Erhalt von Denkmälern und Bauwerken werden wir uns für eine anhaltende touristische Attraktivität Deutschlands einsetzen.
Der Neustart der Tourismusbranche nach den dramatischen Einschnitten durch die Corona-Maßnahmen hat hohe Priorität.