Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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DIE LINKE will sachgrundlose Befristung abschaffen, Sachgründe auf das unvermeidbare Maß beschränken und Kettenbefristungen verhindern - denn Befristungen verhindern gute Arbeit: Befristet Beschäftigte schleppen sich krank zur Arbeit, nehmen seltener Urlaub, überfordern sich häufig. Auch schaffen Befristungen Unsicherheit und behindern eine verlässliche Lebensplanung.
DIE LINKE möchte Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse überführen - denn Minijobs sind unsicher, niedrig entlohnt und führen zu Minirenten. Rund zwei Drittel der Minijobber erhalten einen Stundenlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle. Arbeitnehmerrechte auf bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall werden häufig umgangen. Zudem werden 60 Prozent der Minijobs von Frauen ausgeübt. Sie können so ihre Existenz nicht eigenständig sichern und sind auf ihren Partner oder ergänzende Sozialleistungen angewiesen.
Tarifpolitik ist Sache der Tarifparteien. DIE LINKE will diese stärken. Die Arbeitsmarktgesetzgebung hat in Deutschland einen großen Niedriglohnsektor entstehen lassen. Zu dessen Überwindung bedarf es auch eines gesetzlichen Mindestlohns. DIE LINKE will den gesetzlichen Mindestlohn in einem einmaligen Schritt auf 13 Euro anheben, damit Einkommen aus Arbeit auch wirklich vor Armut schützt, und ihn dann wieder der Tariflohnentwicklung folgen lassen.
DIE LINKE fordert den Schutzcharakter des Arbeitszeitgesetzes wieder deutlicher hervorzuheben und wendet sich gegen eine Flexibilisierung, die allein den Arbeitgebern nützt, u.a. durch die Streichung der täglichen Höchstarbeitszeitgrenze. Stattdessen wollen wir die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 40 Stunden gesetzlich begrenzen und den Beschäftigten mehr Mitbestimmungsrechte bei der Lage und Dauer ihrer Arbeitszeiten ermöglichen.
Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge ist kein Selbstzweck. Für die Höhe des Beitragssatzes sind das Beschäftigungsniveau, die Überführung geringfügiger in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und angemessene Bruttolöhne- und Gehälter ausschlaggebend. Grundsätzlich sollen alle Einkommensarten zur Finanzierung einbezogen, die Beitragsbemessungsgrenzen erhöht bzw. aufgehoben und die paritätische Beteilung der Arbeitgeber garantiert werden.
Die Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich geschützt. Der Staat kann die Rahmenbedingungen entsprechend setzen, damit die Durchsetzungskraft der Gewerkschaften gestärkt wird. Dazu gehört das Zurückdrängen prekärer Beschäftigung, wofür wir uns einsetzen. Außerdem will DIE LINKE die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen erleichtern. Und wir wollen ein Tariftreuegesetz auf Bundesebene, das sicherstellt, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Tariflöhne zahlen.
DIE LINKE will unter anderem ein Recht auf eine vollqualifizierende und gebührenfreie Ausbildung etablieren, den anstehenden Lehrermangel an den beruflichen Schulen bekämpfen, eine solidarische Umlagefinanzierung einführen, die alle Betriebe in die Pflicht nimmt, damit ausreichend duale und qualitativ hochwertige Ausbildungsplätze geschaffen werden können, und am Ende von berufsvorbereitenden Maßnahmen muss ein verbindliches Ausbildungsangebot stehen, um Warteschleifen im Übergangssystem zu verhindern.
DIE LINKE will die Gesetzliche Rentenversicherung zu einer echten Erwerbstätigenversicherung umbauen, in der perspektivisch alle Erwerbstätigen mit ihrem Arbeitseinkommen pflichtversichert sind, also Selbstständige ebenso wie Abgeordnete, Beamte, Richterinnen usw. In einem ersten Schritt wollen wir erreichen, dass Abgeordnete im Deutschen Bundestag über die Gesetzliche Rentenversicherung abgesichert werden. Zudem wollen wir zügig all jene Selbstständigen in die GRV aufnehmen, die noch nicht ausreichend abgesichert sind, etwa in einem der verkammerten Berufe über die entsprechenden Versorgungswerke. Der Umbau zur Erwerbstätigenversicherung ist ein sehr langwieriger Prozess mit großzügigen Übergangsfristen, schließlich wollen wir sicherstellen, dass bestehende Ansprüche und Anwartschaften erhalten bleiben.
Wir wollen die überbordenden Industrieprivilegien für große Unternehmen bei der EEG-Umlage abschaffen und die Vergütung für EEG-Kraftwerke künftig stärker aus dem Bundeshaushalt finanzieren. Auch die Stromsteuer wollen wir auf den europäischen Mindeststeuersatz von 0,1 Cent senken. Außerdem wollen wir Unternehmen dabei unterstützen, die Energieeffizienz ihrer Gebäude und Produktionsprozesse zu steigern.
Je nach Sektor sind rein marktwirtschaftliche Instrumente mal mehr, mal weniger zielführend. Während der Emissionshandel im Energiebereich inzwischen einigermaßen funktioniert, wäre seine Ausdehnung auf die Bereiche Wärme und Verkehr nicht gut, da hier die CO2-Vermeidungskosten viel höher sind. Bis ein höherer CO2-Preis in diesen Sektoren echte Emissionen einspart, wären viele Betriebe und Privatpersonen schon pleite. Deshalb wollen wir mit einem Mix aus ordnungsrechtlichen Vorgaben, die sich konsequent an den Klimazielen orientieren, und Förderprogrammen dafür sorgen, dass sich alle auf ein klimaneutrales Deutschland verpflichten und schon heute mit der Umstellung auf klimaneutrales Wirtschaften beginnen können.
Wir wollen quantitative Abfallvermeidungsziele einführen. Einen Beitrag dazu sollen standardisierte Mehrwegsysteme leisten, deren Gefäße mindestens deutschlandweit in jedem Geschäft und in jeder Gaststätte abgegeben werden können. Solche Poolsysteme sind Individuallösungen sozial, ökologisch und ökonomisch überlegen, da Sortieraufwand sowie Transportentfernungen reduziert und der Komfort durch die vereinfachte Rückgabe gesteigert wird.