Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
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Bund und Länder haben den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants bereits bis Ende 2022 eingeführt.
Wir wollen Ausnahmen vom Regelsatz der Mehrwertsteuer grundsätzlich begrenzen und keine neuen Tatbestände einführen. Bei den durchschnittlichen Kosten eines Warm- oder Kaltgetränks fällt die Mehrwertsteuer auch nicht so deutlich ins Gewicht.
Das ist nach der EU- Mehrwertsteuerrichtlinie auch nicht möglich.
Wir haben den Verlustrücktrag bereits deutlich ausgeweitet, um Unternehmen und Betriebe zu unterstützen, die Corona-Einschränkungen so gut es geht kompensieren zu können. Damit erreichen wir 99,5% aller Unternehmen in Deutschland. Eine weitergehende Ausweitung wäre daher nicht zielführend.
Das haben wir schon getan. Wir haben die Grenze für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 800 Euro erhöht und eine Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter, bspw. für IT-Investitionen, eingeführt.
Eine weitere Senkung der Unternehmenssteuern auf 25% führt zu Einnahmeausfällen in Höhe von rd. 30 Mrd. Euro. In den USA und Großbritannien wird sogar diskutiert, die Unternehmensteuern zu erhöhen. Wir haben die steuerlichen Bedingungen für privatrechtlich organisierte Unternehmen gerade verbessert, sie können sich nun, wenn sie es wünschen, leichter wie eine Kapitalgesellschaft behandeln lassen. Zudem wollen wir die Einkommensteuer senken, davon profitieren ebenfalls privatrechtlich organisierte Unternehmen, Selbständige und Freiberufler:innen.
Wir haben den Solidaritätszuschlag für 90 Prozent derer, die ihn gezahlt haben, zum 1.1.2021 abgeschafft und für weitere knapp 6 ½ Prozent reduziert. Für die knapp 3 ½ Prozent, die ihn noch zahlen, werden wir ihn beibehalten. Das betrifft aber nur sehr hohe Einkommen.
Wir wollen den Spitzensteuersatz ab einem Einkommen in Höhe von einer Viertelmillion Euro bei Singles und einer halben Million bei Verheirateten oder Verpartnerten moderat von 45 Prozent auf 48 Prozent anheben (in den 90er Jahren lag er unter einer CDU-Regierung bei 53 Prozent). Einkommen bis zu etwas über 100.000 Euro Single (etwas über 200.000 Verheiratete) werden wir hingegen steuerlich besserstellen.
Wir wollen die Vermögensteuer in Deutschland wieder verfassungskonform in Kraft setzen (sie galt schon 40 Jahre), und zwar nach dem Schweizer Modell, also mit hohen persönlichen Freibeträgen, eine Verschonung von Altersvorsorgevermögen und betriebsnotwendigem Vermögen.
Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne einen Sachgrund werden wir abschaffen und die vom Gesetz akzeptierten Gründe für eine Befristung kritisch überprüfen.
Wir werden Minijobs erhalten, wollen die gegenwärtige Verdienstgrenze i.H.v. 450 Euro aber nicht verändern. Stattdessen haben wir die Verdienstgrenze bei den Midi-Jobs auf 1.300 Euro erhöht und wollen sie weiter anheben.
Lohnpolitik ist grundsätzlich Sache der Tarifparteien – dies ist auch grundgesetzlich geschützt. Allerdings stehen wir zu einer Lohnuntergrenze in Form eines gesetzlichen Mindestlohns. Wir werden ihn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen und weitere Anpassungen dann der Mindestlohnkommission überlassen.
Wir sprechen uns dort für Flexibilisierungen aus, wo sie geboten sind und die Rechte und Schutzrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht einschränken. Das wäre bei der Einführung einer generellen Wochenarbeitszeit aber der Fall.
Unser Ziel ist, die Sozialversicherungsbeiträge bei unter 40 Prozent des Bruttolohns zu halten. Ob dies gelingt, lässt sich aufgrund der Finanzentwicklung bei der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Bundesagentur für Arbeit aber jedenfalls nicht dauerhaft voraussagen.
Wir wollen einen Anspruch auf Homeoffice, wenn es mit der Tätigkeit vereinbar ist.
Wobei kategorische Ablehnungen nicht die gesetzlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, z.B. Allgemeinverbindlichkeit anordnen zu können, umfassen.
Neben der individuellen Förderung der beruflichen Bildung z.B. durch weitere Verbesserungen beim BAföG wollen wir auch die Weiterbildungsförderung und die Möglichkeiten eines Beschäftigungstransfers stärker in den Blick nehmen. Um berufliche und akademische Bildung besser zu verzahnen werden wir das duale Studium besser fördern. Den Weg der Gebührenfreiheit bei der Aufstiegsfortbildung setzen wir fort, ebenso die Beteiligung des Bundes an der digitalen Ausstattung von Schulen und Berufsschulen.
Wir haben mit dem Einwanderungsgesetz und der Möglichkeit, Personen, die in Deutschland eine Schul- oder Berufsausbildung begonnen haben, den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen, schon viel erreicht. Diesen Weg werden wir weiter fortsetzen.
Das ist aber schon heute so. Wir wollen die Altersvorsorge von Selbständigen und Freiberuflern dadurch verbessern, dass eine Altersvorsorge verbindlich wird und Selbständige schrittweise in die gesetzliche Rentenversicherung integrieren, sofern sie über keine andere Alterssicherung verfügen.
Es ist nicht klar, was unter einem Belastungsmoratorium verstanden werden soll. Das kann es für keine Branche geben.
Wir sind für Bürokratieabbau. In den vergangenen vier Jahren haben wir drei Gesetze zum Abbau von Bürokratie beschlossen und ein viertes konzipiert. Bürokratieabbau darf aber nicht dazu missbraucht werden, Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzubauen, den Arbeitsschutzstandard zu senken oder Steuerschlupflöcher zu eröffnen.
Den gibt es bereits durch die Anhörung von Ländern und Verbänden im Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung sowie durch Anhörungen und Beratungen im Deutschen Bundestag.
Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Transparenz über Inhaltsstoffe von Produkten oder Produktionsverfahren können auf vielfältige Weise verbessert werden. Wir wollen dazu kein Instrument von vornherein ausschließen.
Der Ausbau der digitalen Infrastruktur muss schneller voranschreiten als bislang.
Wir stehen für faire Wettbewerbs- aber auch Arbeitsbedingungen auch in der „digitalen Welt“
Wir wollen die EEG-Umlage zunächst auf dem vereinbarten Pfad absenken und in der bestehenden Form bis 2025 abschaffen und aus dem Bundeshaushalt finanzieren.
Den Klimawandel zu stoppen, ist eine Menschheitsaufgabe. Unsere Politik richtet sich nach dem Klimaabkommen von Paris: Wir müssen die globale Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad Celsius begrenzen. Darum haben wir uns zum Ziel gesetzt, in Deutschland bis spätestens 2045 komplett klimaneutral zu sein.
Gerade für Verpackungen brauchen wir praxistaugliche Lösungen, um rasch auf nachhaltige Produkte umsteigen zu können.
Das hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz schon seit Mitte Juli vorgeschlagen und durchgesetzt. Die Bundesregierung wird es Anfang September beschließen.
Wir werden dazu unsere vielfältigen Bemühungen fortsetzen.
Wir wollen, dass für die Förderung des Tourismus in und nach Deutschland auch für die DZT ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, damit deren Arbeit erfolgreich gelingt.