Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
Fon 030/72 62 52-0, Fax 030/72 62 52-42
info[at]dehoga.de, www.dehoga.de
Speisen sind Speisen - unabhängig davon wo sie verzehrt werden. Entscheidend ist doch der Ort der Zubereitung, und der ist doch immer die Küche. Immerhin handelt es sich um Lebensmittel. Eine Ungleichbehandlung Zwischen Gastronomie und Handel ist nicht nachvollziehbar. Das Gleiche gilt für die Getränke: Essen und Trinken gehören zusammen und halten bekanntlich die Seele zusammen. Also: MwSt.-Geichheit für (alkoholfr.) Getränke und Speisen!
s.o.
Auch hier gilt: MwSt- Gleichheit zu anderen Events. Es kann nicht angehen, dass die Kultur unterschiedlich besteuert wird, nur weil sich Clubs u.a. von Konzertveranstaltungen unterscheiden. Auch DJs sind künstlerisch aktiv - selbst wenn die Musik als solche "vom Band" kommt.
Um wieder "ein Bein an die Erde zu bekommen" ist es zwingend notwendig, den Gastronomen langfristig wieder eine Perspektive zu ermöglichen. Dies ist nur möglich, wenn man ihnen vor dem Hintergrund der coronabedingten massiven Umsatzeinbrüche, die zum großen Teil sogar existenziell bedrohlich waren und sogar noch sind, auch finanziell wieder die notwendige Luft zum Überleben bietet.
Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten bieten Anreize für Investitionen. Investitionen haben i.d.R. marktfestigende Aspekte zur Folge und sind fiskalisch unschädlich.
Nicht nur für Unternehmer ist die Frage einer Unternehmenssteuerreform von elementarer Bedeutung. Die Vorteile für die gesamte Bevölkerung liegen doch auf der Hand, wenn sich starke, gesunde Märkte gegen die Herausforderungen der weltwirtschaftlichen Gegebenheiten behaupten können.
Die für die Rechtfertigung ist nach 26 Jahren nicht mehr gegeben. Der konkret gesteigerte Finanzbedarf des Bundes aufgrund der deutschen Wiedervereinigung ist schlicht nicht mehr nachzuweisen. Da der Finanzierungszweck erreicht ist und demnach verfassungswidrig geworden ist, ist die Abschaffung des Soli zwingend erforderlich.
Ein ganz klares JA! Weder Vermögens- noch Erbschaftssteuer sind akzeptabel, da es in beiden Fällen zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung führt. Diese Steuern sind allenfalls als "Neidsteuern" zu bezeichnen.
Ich bin selbst seit über 30 Jahren in der Tourismusbranche als selbständiger Unternehmer tätig. Die Probleme, massiv verschärft durch "Corona", sind mir als selbst Betroffener mehr als präsent. Gerade deshalb liegen mir die Belange die Tourismus- und Gastrobranche im Besonderen am Herzen.