Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
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Die zeitlich befristete Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in Restaurants stellte während der Corona-Pandemie eine branchenspezifische Unterstützungsleistung dar. Eine dauerhafte Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes scheint uns nicht geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der Branche zu stärken, da hiervon überwiegend die großen und umsatzstarken Betriebe profitieren - kleinere Betriebe mit geringen Umsätzen jedoch nur sehr eingeschränkt. Darüber hinaus ergeben sich bei der Anwendung eines dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf gastronomische Leistungen systematische Abgrenzungsschwierigkeiten in Bezug auf den Erwerb von Lebensmitteln im Einzelhandel, die zu Ungerechtigkeiten führen können. Auch müssen bei solch kostenintensiven Maßnahmen die sozialen Effekte berücksichtigt werden
In Bezug auf kulturelle Einrichtungen kann eine Prüfung der Anwendbarkeit des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes sinnvoll sein.
Transparenz muss auch bei der Lebensmittelhygiene gelten und ist wichtig für das Ansehen der Branche. Daher wollen wir GRÜNE die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen für alle sichtbar und erkennbar machen – direkt am Betrieb vor Ort und im Internet, beispielsweise in Form eines Hygienebarometers oder Smileys. Wir halten dies für eine sinnvolle und effektive Maßnahme, um einen Rückgang der hohen Anzahl der Hygienebeanstandungen zu erreichen. Transparenz über Kontrollergebnisse kommt der großen Mehrheit vorschriftsmäßig wirtschaftender Betriebe zugute, zugleich wird das Vertrauen der Verbraucher*innen in die Lebensmittelbranche insgesamt verbessert. Für die Unternehmen soll die Beantragung einer zeitnahen Nachkontrolle möglich sein.
Der schnelle Ausbau der Erneuerbaren Energien ist der wichtigste Ansatz, um die Wirtschaft sicher mit Strom zu einem wettbewerbsfähigen Preis zu versorgen. Durch einen steigenden Anteil der Erneuerbaren im Angebot sinkt der Börsenstrompreis spürbar. Zudem wollen wir GRÜNE den Ansatz zur Senkung der EEG-Umlage durch die Verwendung eines Teils der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung beibehalten.
Für wirksamen Klimaschutz setzen wir auf einen Mix aus CO2-Preisen, Anreizen, Förderung und einem Ordnungsrecht, das notwendige Standards setzt. Damit sich Klimaschutz sofort betriebswirtschaftlich rechnet, wollen wir Klimaverträge (CCFDs) mit Unternehmen abschließen, mit denen wir die Differenz zwischen dem aktuellen CO2-Preis und den tatsächlichen CO2-Vermeidungskosten erstatten, auch um so kurzfristige Wettbewerbsnachteile der Unternehmen gegenüber Regionen ohne eine CO2-Bepreisung zu verringern.
. Regelungen im Bereich von Verpackungen werden wir nur mit vorherigem Dialog mit den betroffenen Interessengruppen treffen. Bei solchen Gesetzesvorhaben werden auf eine verursachergerechte Kostenverteilung achten, bei der die Inverkehrbringer*innen nicht unangemessen belastet werden.
Die Tourismuswirtschaft ist für uns GRÜNE ein wichtiger Wirtschaftsbereich, dem wir aus der Coronakrise helfen und ihn zukunftsfähig aufstellen wollen und ihm dementsprechend in der künftigen Bundesregierung einen höheren Stellenwert einräumen werden.