Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
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Mit der Entfristung der reduzierten MWSt auf Speisen und Getränke wird ein ausreichender Anreiz geschaffen, um in Bars, Restaurants, Clubs etc. die Angebote wahr zu nehmen, so das Gewerbe zu stärken. Die Entrittspreise sollten daher davon ausgenommen bleiben.
Die Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sind nmB ausreichend, zudem diese durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06. Juni 2018 in der Auslegung geschärft worden sind. Sachgrundlose Befristungen sind zudem ein Mittel eines flexibilisierten Arbeitsmarktes, in dem auch Bedürfnisse/ Lebensmodelle von Arbeitnehmenden Anerkennung finden können.
Handlungsreisend für zukünftige Politik muss die Neufassung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sein, um es zukunftsfähig und damit gesellschaftsverträglich zu machen. Es kann somit nötig sein, eine Steigerung der Sozialversicherungsbeiträge vorzunehmen, solange es keine nachhaltige Reform der Finanzierung des Sozialversicherungssystems erfolgt. Dies muss aber so erfolgen, dass Mehraufwendungen tatsächlich dem Sozialversicherungssystem zufließen.
Es bedarf nmB einer gesamtgesellschaftlichen Belastungsananlyse und daraus abgeleitet einer umfassenden Erarbeitung von Handlungsoptionen, die Balance innerhalb der Sozialen Marktwirtschaft wieder herzustellen.
Die Hygieneprüfung ist ein Aspekt des Verbraucherschutzes und zweifelsohne auch im Sinne der Betreiber von Restaurants, Bars usw. Die Ausweisung der Einhaltung von Standards kann nmB zur Verbesserung der zweifelsohne guten Qualität in deutschen Gaststätten u.ä beitragen. ABER hierfür sind Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen und Betreibern zu verbessern, hierfür digitale Mittel zu nutzen und auch die personelle Ausstattung der Ämter zu verbessern.