Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
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Es ist nicht einzusehen, warum Lebensmittel aus dem Supermarkt mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz belegt werden, aber dieselben Lebensmittel in zubereiteter Form in der Gastronomie mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belegt werden.
Auch Getränke sollten grundsätzlich mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz belegt werden, egal wo sie verkauft werden.
Selbständige, die ständig in der Höhe wechselnde Einnahmen haben, werden durch das gegenwärtige Steuerrecht systematisch benachteiligt.
Abschreibungsregelungen benachteiligen Selbständige weil sie diese zwingen, im Jahr der Anschaffung Beträge zu versteuern, die sich in Folge der Investition nicht mehr im Unternehmen befinden. Daß dies dann durch zukünftige Absetzung der Abschreibungen vom Jahresgewinn wieder wett gemacht wird, ist durch den progressiven Steuertarif kein gleichwertiger Ausgleich.
Das Steuerrecht sollte so beschaffen sein, daß nicht bestimmte Steuerzahler bevorzugt oder benachteiligt werden. Gleiche Steuersätze für Konzerne, Kapital-, Personengesellschaften und für Einzelunternehmer.
Wenn der Staat mehr Steuern haben will, soll er das über den allgemeinen Steuertarif machen und nicht durch Sondersteuern.
Die Steuerlast muß gleichmäßiger verteilt werden. Auch die großen Konzerne müssen sich so an der Staatsfinanzierung beteiligen, wie alle anderen auch. Wenn das erreicht ist, könnten die allgemeinen Steuersätze sogar sinken ohne Einnahmeverluste für die öffentliche Hand.
Das Grundgesetz gebietet eine Besteuerung nach Leistungsfähigkeit und aus Erträgen. Eine Besteuerung der Substanz halte ich für verfassungswidrig.
Es darf kein Zweiklassenarbeitsrecht geben, bestehend aus einer abgesicherten Stammbelegschaft und aus prekären Arbeitsverhältnissen.
Trotz Flexibilisierung müssen ausreichend Ruhezeiten gewährleistet bleiben. Sinn und Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Ein flexibilisiertes Arbeitszeitrecht darf nicht zum Raubbau an der Gesundheit der Beschäftigten führen. Kranke und ausgebrannte Arbeitnehmer liegen nicht im gesellschaftlichen Interesse.
Die Sozialversicherung muß um ihre politischen Geschenke an bestimmte Gruppen entlastet werden. Wenn der Staat diese möchte, soll er sie aus der Steuerkasse bezahlen. Dann wäre eine Steigerung der Sozialbeiträge überflüssig.
Rechte sind auch Pflichten. Dieser Rechtsanspruch könnte dazu führen, daß Beschäftigte in ihr stilles Kämmerlein abgeschoben werden weil das für die Unternehmen günstiger ist. Arbeit im Betrieb bedeutet aber auch gesellschaftliche Teilhabe.
Solche Dinge tragen eher zur Verwirrung denn zur Information und zum Schutz der Verbraucher bei. Sie verursachen unnötigen Aufwand in den Betrieben, der am Ende niemandem nutzt.
Klimapolitik ist nur ein Euphemismus für Planwirtschaft. Es kann keine "realistische Klimapolitik" geben weil wir "das Klima" nicht beeinflussen können. Tatsächlich werden unter diesem Etikett ganz andere Ziele verfolgt.
Der Grund für die Überbrückungshilfen, die Beeinträchtigung der Wirtschaft unter dem Deckmantel des Seuchenschutzes, soll sofort und ohne Bedingungen beendet werden.